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Noch weniger Schlaf für den Arzt im Krankenhaus?

Für geleisteten Bereitschaftsdienst erhält der Krankenhausarzt häufig Freizeitausgleich. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass durch diese bezahlte Freistellung auch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten wird. Maßgeblich ist jedoch, dass der Freizeitausgleich Stunden betrifft, in den der Arzt andernfalls arbeiten müsste. Also: der Arzt kann nicht erst einmal unbezahlt […]

1. August 2010|AKTUELLES|