Erneut konnten wir für einen unseren Mandanten einen Erfolg beim Bundesarbeitsgericht erzielen: Mit Urteil vom 28. Februar 2018 hat das Gericht entschieden, dass Geschäftsstellenverwalter und Urkundsbeamte beim Bundesverwaltungsgericht in die Entgeltgruppe 9a und nicht wie bisher in die Entgeltgruppe 6 TV EntgO Bund einzugruppieren sind. Es ist davon auszugehen, dass das Urteil auch auf andere bei den Bundesgerichten beschäftigte Verwaltungsmitarbeiter Auswirkungen haben wird.
Für Rückfragen zu der Entscheidung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.