Stadtwerke Leipzig gewinnen Arbeitsgerichtsprozess
Leipzig, 26.11.2010. Das Landgericht Leipzig hat heute in seinem Urteil die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Stadtwerke Leipzig, Wolfgang Wille, im Wesentlichen abgewiesen. Wille hatte auf höhere Tantiemenzahlungen für die Jahre 2005 bis 2007 geklagt. Das Gericht folgte der Argumentation der Beklagten, wonach die Leistungen von Herrn Wille keine höheren Tantiemenzahlungen gerechtfertigt hätten. Vorausgegangen war eine inhaltlich begründete Kürzung der Tantiemezahlungen durch die Stadtwerke Leipzig. Die Stadtwerke Leipzig wurden lediglich verpflichtet, eine geringe Summe Zinsen an Herrn Wille zu zahlen, da bereits entrichtete Tantiemenzahlungen zu spät erfolgten. Dies wurde von der SWL jedoch zu keinem Zeitpunkt bestritten. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Leipzig, Josef Rahmen, zeigt sich mit der Entscheidung zufrieden: „Ich freue mich, dass das Gericht unseren Argumenten gefolgt ist und dieser Rechtsstreit erfolgreich abgeschlossen werden konnte.“ Bestätigt wird damit auch der Standpunkt des Aufsichtsrates der Stadtwerke Leipzig, dass überzogene Forderungen mit immensen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen, gerichtlich verfolgt werden sollten. Dies wurde durch die heutige Entscheidung des Gerichts unterlegt.
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