Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
Suspendierung eines Beamten nur befristet zulässig
Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz entfällt, wenn vor Ablauf von drei Monaten nicht das Verfahren auf Entlassung eingeleitet wurde oder das Entlassungsverfahren beendet wurde (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 2013 – […]