Sommerzeit, Urlaubszeit – Steht Ihr Sommerurlaub noch bevor oder haben Sie ihn bereits verbracht? Rechtsanwältin Gerhard hat in der Super Illu (Ausgabe Nr. 31/2016, Seite 55) Tipps zum Thema „Krank im Urlaub“ gegeben. Falls Sie während Ihres Urlaubs arbeitsunfähig erkranken, sollten Sie sich von Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. In diesem Fall werden diese Tage nicht auf Ihren Urlaubsanspruch angerechnet und Sie können bei Ihrem Arbeitgeber neuen Urlaub beantragen. Mehr Informationen können Sie in der Ausgabe der Super Illu oder der angefügten PDF Datei lesen

Artikel in der Super Illu 28.07.2016